Gasinstallationen - Sicherheit im Haus
Gemäß dem Regelwerk der "Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW)" Technisch-wissenschaftlicher Verein, ist für die Instandhaltung der Gasinstallation beginnend unmittelbar hinter der Hauptabsperreinrichtung (HAE) bis zur Abführung der Abgase ins Freie, mit Ausnahme der Gas-Druckregelgeräte und Messeinrichtungen, die nicht in seinem Eigentum stehen, der Bertreiber verantwortlich (Verkehrssicherungspflicht).
Betreiber ist in der Regel der Anschlussnehmer, in dessen Auftrag ein Grundstück oder Gebäude an das Gasnetz angeschlossen wurde. In Ausnahmefällen kann aber Betreiber auch der Anschlussnutzer, also der Letztverbraucher, sein.
Folgende Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen sind nach dem DVGW-Regelwerk vom Betreiber für seine Gasinstallation durchzuführen:
- Kontrolle der Gasleitungen (Hausschau)*:
jährlich
- Gebrauchsfähigkeit nachweisen (Inspektion):
alle 12 Jahre
- Kontrolle der Gasgeräte (Wartung):
regelmäßig
- Ergreifen von Sofortmaßnahmen (z. B. bei Gasgeruch):
unmittelbar
- Mängelbeseitigung (Instandsetzung):
nach Bedarf, umgehend
* Eine Liste für die Durchführung der Hausschau steht als download zur Verfügung.
Liste Hausschau Gastinstallationen (PDF)
Die Durchführung der Inspektion, der Wartung und der Instandsetzung kann nur von einem eingetragenen Fachbetrieb für Gasinstallationen erfolgen!
Für detaillierte Informationen halten wir für Sie eine entsprechende Broschüre bereit
"Erdgas - mit Sicherheit"
oder Sie wenden sich an Ihren Fachbetrieb für Gasinstallationen.
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