Gassondervertrag der Stadtwerke Velbert - evivo – Gas
Gaspreise werden zum 1. April 2009 gesenkt, Preisgarantie bis 31.12.09
Aufgrund der stark gesunkenen Heizölpreise der vergangenen Monate sind die Stadtwerke Velbert in der Lage, die Gaspreise im April um 1,311 Cent/kWh netto kräftig zu senken. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 12.000 kWh/Jahr bedeutet dies eine Entlastung von rund 187,- Euro brutto. Dies bedeutet bezogen auf ein Jahr eine Senkung von 18 %.
Die Heizölpreise wirken zeitverzögert auf die Gasbezugspreise. Nun schlägt die günstige Preisentwicklung voll auf die Bezugspreise durch. Damit haben die Nettopreise wieder ein Niveau erreicht, das noch unter den Preisen von Januar 2006 liegt.
"Damit kann der Kunde endlich auch mal spüren, dass die Preisbindung in beide Richtungen funktioniert und keine Einbahnstraße ist" teilt Kai Birkner, Leiter des Vertriebes der Stadtwerke mit. Darüber hinaus wird es bis zum 31.12.2009 keine Preiserhöhung geben. Sollten die Bezugspreise noch weiter fallen, werden die Stadtwerke die evivo-Preise ebenfalls senken.
Was ist evivo-Gas ?
Viele von Ihnen kennen sicher bereits unsere günstigen evivo-Stromangebote. Mit evivo-Gas liegen Sie immer richtig, denn mit dem evivo – Sondervertrag können Sie dauerhaft günstigere Preise als mit dem Allgemeinen Tarif, dem sogenannten Grundversorgungstarif erzielen.
Der aktuelle Arbeitspreis liegt brutto 0,238 Cent/kWh (also rund 2 Cent/cbm) günstiger als der Allgemeine Tarif. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum unserem Angebot unter der Rufnummer – 02051 988 555. Wir freuen uns, Sie als neuen evivo-Gas-Kunden begrüßen zu dürfen.
Die Kenndaten des Erdgases - errechnet aufgrund von Jahresmittelwerten - gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 685 - lauten zur Zeit:
- Luftdruck 991 mbar
- Gasdruck 22 mbar
- Gastemperatur 15° C
- Brennwert 11,60 kWh/m³ (Durchschnittswert für 2008 bei NN)
Abkürzungen:
NB= Nennbelastung
Bd= Benutzungsdauer
Sie sind ebenso wie die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) vom 26.10.2006 Bestandteil des Versorgungsvertrages.
evivo Gas
Angebot für den Haushalts- und Gewerbebedarf
(gültig ab 1. April 2009) nur für Zähler bis zur Größe G 6
| Arbeitspreis Cent/kWh* netto |
Arbeitspreis Cent/kWh* brutto |
Grundpreis Euro/Jahr* netto |
Grundpreis Euro/Jahr* brutto |
|
|---|---|---|---|---|
| evivo S | 7,065 |
8,407 |
27,61 |
32,86 |
| evivo M | 5,050 |
6,010 |
98,17 |
116,82 |
| evivo L | 4,500 |
5,355 |
134,98 |
160,63 |
*Preisstand 01.04.2009 - In den Brutto-Angaben ist die Mehrwertsteuer von z.Zt. 19 % ist bereits enthalten.
1. Die Stadtwerke Velbert GmbH schließt mit dem Kunden nachstehenden evivo Sondervertrag über die Lieferung von Erdgas für den gesamten Bedarf des Kunden der o. g. Abnahmestelle ab. Soweit in diesem Vertrag nicht besondere Vereinbarungen getroffen sind, gilt die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – im Folgenden „GasGVV“ genannt) vom 26.10.2006 (BGBl. I S. 2391ff.). Zusätzliche Vertragsbestandteile sind die in der Anlage zum Gas-Sondervertrag Stadtwerke Velbert evivo-Gas genannte Preisübersicht und die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Velbert GmbH.
2. Preisregelung Sondervertrag evivo Gas
Der Erdgaspreis setzt sich aus den Preisbestandteilen gemäß o.g. Preisübersicht zusammen. Die Stadtwerke Velbert GmbH ist gemäß § 5 Abs. 2 GasGVV zu Preisänderungen berechtigt. Preisänderungen werden die Stadtwerke Velbert GmbH dem Kunden in Schriftform mitteilen.
3. Abrechnung
Das Entgelt wird auf der Basis von Nettopreisen ermittelt. Abschließend erhöht es sich um die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Liefer-/Leistungszeitpunkt jeweils gesetzlich festgesetzten Höhe (z. Zt. 19%).Über die bezogene Erdgasmenge erhält der Kunde eine Jahres- oder zeitanteilige Jahresabrechnung. Die Stadtwerke Velbert GmbH behält sich eine Änderung dieser Abrechnungsweise vor.
4. Zahlungsweise
Sollte der Stadtwerke Velbert GmbH die Bankverbindung zum Abbuchen fälliger Pauschalen und Rechnungen nicht bereits vorliegen, haben Sie die Möglichkeit, der Stadtwerke Velbert GmbH die Einzugsermächtigung durch Angabe Ihrer Bankverbindung mitzuteilen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich Ihre Bankverbindung geändert haben sollte. In diesem Falle wird die geänderte bzw. neue Einzugsermächtigung jedoch erst mit Inkrafttreten dieses Vertrages wirksam.
5. Vertragslaufzeit und Kündigung
5.1 Der Sondervertrag evivo-Gas wird ab Eingang bei der Stadtwerke Velbert GmbH wirksam (der Eingangsstempel ist maßgeblich).
5.2 Der Gas-Sondervertrag evivo-Gas ist mit einer Frist von vier Wochen jeweils zum Monatsende entweder zum Zeitpunkt einer Preisänderung oder zum Zeitpunkt des Endes der Vertragslaufzeit kündbar. Er verlängert sich stets um ein weiteres Jahr, wenn keiner der beiden Vertragspartner von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Stadtwerke Velbert GmbH wird dem Kunden für die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses die dann gültigen Preise spätestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung schriftlich mitteilen.
5.3 Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine kann die Stadtwerke Velbert GmbH den Gas-Sondervertrag evivo-Gas nach vorheriger Mahnung zum Ende des Folgemonats, der dem nicht eingehaltenen Zahlungstermin folgt, kündigen. Die Abrechnung des Erdgasbezuges nach Wirksamwerden der Kündigung erfolgt dann zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung gemäß beiliegender Preisübersicht, der GasGVV und den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Velbert GmbH.
5.4 Im Falle einer Preisänderung gemäß Ziffer 2 dieses Vertrages oder einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit vierwöchiger Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
6. Mit Abschluss dieses Vertrages werden alle früheren Vereinbarungen bzw. Verträge über die Lieferung von Erdgas an die o. g. Abnahmestelle ungültig.
Der vollständige Wortlaut der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV)" kann angefordert bzw. in den Geschäftsräumen Kettwiger Str. 2 in Velbert eingesehen werden.
Velbert im Februar 2009
Stadtwerke Velbert GmbH
Weitere Informationen:
1. Die Gasart, für die das Vertragsverhältnis maßgebend sein soll, ergibt sich aus der Gasart des jeweiligen Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung, an das die Anlage, über die der Kunde Gas entnimmt, angeschlossen ist.
2. Das Gas wird im Rahmen dieses Vertrages für die Zwecke des Letztverbrauchs geliefert. Die Stadtwerke Velbert GmbH wird den Gasbedarf des Kunden im Rahmen dieses Vertrages befriedigen und für die Dauer dieses Vertrages im vertraglich vorgesehenen Umfang nach Maßgabe der folgenden Bedingungen jederzeit Gas zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, 1.) soweit die Preise oder Bedingungen zeitliche Beschränkungen vorsehen, 2.) soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung nach § 17 der Niederdruckanschlussverordnung oder § 24 Abs. 1, 2 und 5 der Niederdruckanschlussverordnung unterbrochen hat oder 3.) soweit und solange die Stadtwerke Velbert GmbH an dem Bezug oder der vertragsgemäßen Lieferung von Gas durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihr nicht möglich ist oder im Sinne des § 36 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs handelt, die Stadtwerke Velbert GmbH von der Leistungspflicht befreit; dies gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen der Stadtwerke Velbert GmbH nach § 19 der GasGVV beruht. Die Stadtwerke Velbert GmbH wird ihren Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
3. Erweiterungen und Änderungen von Kundenanlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Gasgeräte sind dem Grundversorger mitzuteilen, soweit sich dadurch preisliche Bemessungsgrößen ändern. Nähere Einzelheiten über den Inhalt der Mitteilung kann die Stadtwerke Velbert GmbH in ergänzenden Bedingungen regeln.
4. Erdgas im Sinne dieses Vertrages sind die Gase der zweiten Gasfamilie nach den Technischen Regeln des DVGW für die Gasbeschaffenheit, Arbeitsblatt G 260/I, April 1983 und G 260/II, März 1990. Änderungen der Gasbeschaffenheit behält sich der Netzbetreiber vor.
5. Die Ermittlung der in Rechnung gestellten Gasarbeit (Gasverbrauch) erfolgt nach der Thermischen Abrechnungsart entsprechend DVGW Arbeitsblatt G 685, April 1993.
6. Als Verrechnungseinheit gilt die Kilowattstunde (kWh). Die vom Gaszähler gemessene Gasmenge in Kubikmeter (m³) wird mit dem jeweils gültigen Betriebsbrennwert multipliziert und ergibt so die kWh-Menge. Änderungen des Betriebsbrennwertes bleiben dem Netzbetreiber vorbehalten.
Netzbetreiber: Velberter Netz GmbH, Kettwiger Straße 2 42549 Velbert (Amtsgericht Wuppertal HRB 193869).
7. Hinweis zur Energiesteuer-Durchführungsverordnung „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Ansprechpartner:
Privatkundenservice
Kettwiger Straße 2
42549 Velbert
Tel.: 02051/988-555
info@stwvelbert.de
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