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Gebäudeenergieausweis

Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) zum 1. Oktober 2007 wurde der Energieausweis auch für den Gebäudebestand eingeführt. Damit ist die Vorlage von Energieausweisen bei Neuvermietung oder beim Verkauf einer Wohnung oder einer Immobilie verpflichtend. Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Standard eines Gebäudes. Ziel ist die Information der Käufer oder Mieter über die Höhe der zu erwartenden Energiekosten.

Die Einführung des Energieausweises für den Gebäudebestand erfolgt in drei Schritten, je nach Alter und Typ des Gebäudes:

ab 1. Juli 2008:
Vorlage des Energieausweises bei Nutzerwechsel für Wohngebäude, die vor 1965 gebaut wurden

ab 1. Januar 2009:
Vorlage des Energieausweises bei Nutzerwechsel für Wohngebäude, die nach 1965 gebaut wurden

ab 1. Juli 2009:
Vorlage des Energieausweises bei Nutzerwechsel für Nichtwohngebäude

Der Ausweis muss auf Verlangen des potentiellen Interessenten vorgelegt werden.

Es gibt zwei verschiedene Varianten von Energieausweisen: Energieausweise werden auf Grundlage des Energieverbrauchs oder des Energiebedarfs erstellt.

Bis zum 1. Oktober 2008 besteht grundsätzliche Wahlfreiheit zwischen den Ausweisvarianten.
Ab 1. Oktober muss für Wohnungen mit weniger als 5 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, der bedarfsabhängige Energieausweis ausgestellt werden.
Für Wohngebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten kann wahlweise der verbrauchs- oder bedarfsorientierte Energieausweis erstellt werden.

Der verbrauchsabhängige Energieausweis:
Hier werden die Heizenergieverbräuche der letzten 3 Jahre zugrunde gelegt. Dieser Ausweis ist abhängig vom Heizverhalten der Bewohner.
Der Verbrauchsausweis stellt die einfache und preiswertere Variante dar.

Der bedarfsorientierte Energieausweis:
Bei dieser Version werden die bauphysikalischen Größen und die Anlagentechnik des Gebäudes ermittelt und bewertet, unabhängig vom Nutzerverhalten und von den Klimabedingungen.

Der Energieausweis enthält neben den Angaben zu Energieverbrauch bzw. Energiebedarf energetische Verbesserungsmaßnahmen. Diese sind als Orientierung für den Hausbesitzer gedacht, sie sind nicht verpflichtend.

Der Energieausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Sofern das Gebäude / die Wohnung weder vermietet noch verkauft werden soll, ist kein Energieausweis notwendig.

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