Sicherheitsdatenblatt
1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Handelsname: Erdgas getrocknet (nach DVGW-Arbeitsblatt G 260, 2. Gasfamilie)
Firmenbezeichnung:
Auskunft:
2. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Gemisch von Kohlenwasserstoffen und inerten Gasen, deren Anteile innerhalb der nachfolgenden Grenzen schwanken können. Die Anhaltswerte der Komponenten sind nach Gruppen gem. G 260 und Quellen:
| Gruppe L | Gruppe H (Nordsee) | Gruppe H (GUS) | |
|---|---|---|---|
| CH 4 | 85 Mol.-% | 89 Mol.-% | 98 Mol.-% |
| C 2-5 | 4 Mol.-% | 8,5 Mol.-% | 1 Mol.-% |
| Inerte Gase | 11 Mol.-% | 2,5 Mol.-% | 1 Mol.-% |
CAS-Nr.: 68410–63–9
EINECS-Nr.: 270-085–9
3. Mögliche Gefahren
Die Verwendung von Erdgas ist bei störungsfreiem Betrieb der Gasanlagen gefahrlos. Bei Arbeiten an diesen Anlagen kann die Notwendigkeit entstehen, Erdgas beabsichtigt freizusetzen. Diese Arbeiten dürfen nur an Fachpersonal übertragen werden, dem die damit verbundenen Gefahren bekannt sind und das mit den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen vertraut ist.
Im Fall von Betriebsstörungen (z.B. bei einer Leitungsleckage) kann Erdgas unbeabsichtigt freigesetzt werden.
Bezeichnung der Gefahren
Bildet mit Luft zündfähige Gemische.
Hochentzündliches Gas.
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt
Sehr schwach betäubendes Gas.
Bei hohen Konzentrationen besteht Erstickungsgefahr.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Erdgas ist nicht giftig.
Nach Einatmen
Rasche Entfernung aus dem Gefahrenbereich.
- Bei Atemstillstand Atemspende oder Gerätebeatmung, Notarzt rufen.
- Sauerstoff nur außerhalb des Gefahrenbereichs verwenden.
Nach Hautkontakt
Keine Behandlung erforderlich.
Nach Augenkontakt
Nicht reizend, keine Behandlung erforderlich.
Nach Verschlucken
Nicht zutreffend.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Gasaustritt stoppen.
Geeignete Löschmittel in der Reihenfolge
Trockenlöschmittel, Kohlendioxid, Wasser mit geeigneter Löschtechnik (Sprühstrahl),
Umgebung mit Wasser kühlen
Ungeeignete Löschmittel
Schaum
Besondere Gefährdungen
In geschlossenen Räumen Flammen nicht löschen, bevor der Gasaustritt gestoppt ist, da sonst die Gefahr der Entstehung eines zündfähigen Gemisches besteht.
Durch unvollständige Verbrennung kann Kohlenmonoxid entstehen (Vergiftungsgefahr).
Besondere Schutzausrüstung
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät
Zusätzliche Hinweise
Zündquellen beseitigen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- Gasaustritt stoppen
- Zündquellen vermeiden
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen
- Personen evakuieren und Unbefugte fernhalten.
- Gefahrenbereich weiträumig absperren, bei Gasaustritt im Freien auf Wind zugewandter Seite bleiben.
- Beim Betreten des Gefahrenbereiches durch Fachpersonal umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen, sofern nicht durch Messung der Gaskonzentration die Ungefährlichkeit der Atmosphäre festgestellt worden ist.
- Für ausreichende Lüftung sorgen.
Verfahren zur Reinigung
- Sicherheitszone bilden
- Räume ausreichend lüften
- Gasfreiheit des Gefahrenbereichs vor Wiederbetreten mit geeignetem Messgerät prüfen
7. Handhabung und Lagerung
Handhabung
Erdgas wird in geschlossenen Systemen gehandhabt. Der Transport erfolgt rohrleitungsgebunden, in Einzelfällen auch in Behältern.
Lagerung
Behälter mit Erdgas dürfen nicht zusammen mit brandfördernden Stoffen gelagert werden. Anlagen, Apparaturen oder Behälter sind dicht geschlossen zu halten.
Hinweis zum Brand- und Explosionsschutz
Bei Handhabung und Lagerung von Erdgas sind Explosionsschutzmaßnahmen (Lüftung, Vermeidung von Zündquellen, Ausweisung von Ex-Schutzzonen) zu ergreifen.
Brandklasse: C
Explosionsschutzrichtlinien der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie beachten.
8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
Es wird auf BGR 104 verwiesen
Persönliche Schutzausrüstung
Bei Arbeiten an unter Druck stehenden Gasanlagen oder Behältern sind Vorkehrungen gegen Verletzungen zu treffen (Arbeitshandschuhe, Schutzbrille, Schutzhelm, Schutzschuhe).
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
Die physikalischen und chemischen Eigenschaften sind von der Zusammensetzung des Erdgases abhängig. Diese kann, in einem relativ weiten Bereich schwanken. In der nachfolgenden Tabelle werden daher Bandbreiten der physikalischen und chemischen Eigenschaften angegeben. Die druckabhängigen Größen beziehen sich auf einen Absolutdruck von 1.013,25 mbar.
| Information/Wert | |
|---|---|
| Zustand | gasförmig |
| Farbe | farblos |
| Geruch | geruchlos, ggf. odoriert nach DVGW-Arbeitsblatt G 280 |
| Siedepunkt | -195 °C bis -155 °C |
| Zündtemperatur | in Mischung mit Luft 575 °C bis 640 °C (nach DIN 51794) |
| Zündgrenzen in Luft bei 20 °C | 4 Vol.-% bis 17 Vol.-% (nach DIN 51649) |
| Mindestzünd- energie bei 20 °C | 0,25 mJ > |
| Normdichte | 0,7 kg/m³ bis 0,9 kg/m³ |
| Relative Dichte (Luft = 1) | 0,55 bis 0,75 |
| Löslichkeit in Wasser bei 20°C | 0,03 m³/m³ bis 0,08 m³/m³ |
10. Stabilität und Reaktivität
Zu vermeidende Bedingungen/Stoffe
- Zündfähige Gemische in Verbindung mit Zündquellen
- Reaktion mit brandfördernden Stoffen
Gefährliche Reaktionen/Zersetzungsprodukte
Durch unvollständige Verbrennung kann Kohlenstoffmonoxid entstehen (Vergiftungsgefahr).
11. Angaben zur Toxikologie
Gemäß der EG-Richtlinie zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe sind die betrachteten, im Erdgas üblich enthaltenen Kohlenwasserstoffe gemäß den Angaben in „2. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen“:
Nicht giftig
Nicht reizend
Nicht sensibilisierend
Nicht karzinogen
Nicht reproduktionstoxisch
Nicht mutagen (nicht erbgutschädigend)
Nicht teratogen (nicht fruchtschädigend)
12.Angaben zur Ökologie
12.1 Stabilität / Abbaubarkeit
Stabilität im Wasser
Die betrachteten Kohlenwasserstoffe hydrolysieren nicht im Wasser.
Stabilität im Boden
Der Abbau von Methan-Argon-Gemischen (Messmethode: Gaschromatographie) und Erdgas-Luft-Gemischen (Messmethode: Infrarot-Analyse) ist bei einigen untersuchten Böden bekannt.
Photoabbau
Die betrachteten Kohlenwasserstoffe Methan, Ethan, Propan und Butan werden vorrangig durch indirekte Photolyse abgebaut. Ihre Abbauprodukte sind Kohlendioxid und Wasser.
Biologischer Abbau
Von Methan und Ethan sind die Abbauzeiten mit einigen getesteten Impfkulturen bekannt.
Sonstige Hinweise
Methan und andere Alkane können das Wachstum verschiedener Bakterien fördern, indem die Bakterien die Kohlenwasserstoffe als Kohlenstoffquelle nutzen.
Weitere Angaben zur Ökologie
12.2 Verhalten in Umweltkompartimenten
Verteilung zwischen den Umweltkompartimenten
Die Berechnung nach Mackay, Level I, zur Verteilung auf die Umweltkompartimente Luft, Biota, Sedimente, Boden und Wasser zeigt, dass die Kohlenwasserstoffe Methan, Ethan, Propan, Butan zu 100 % auf den Sektor Luft entfallen.
Bioakkumulation
Bioakkumulation ist für die betrachteten Kohlenwasserstoffe Methan, Ethan, Propan, Butan und Pentan nicht bekannt.
12.3 Ökotoxische Wirkungen
Toxizität bei Fischen, wirbellosen Wassertieren und Wasserpflanzen
Bei den betrachteten Kohlenwasserstoffen Methan, Ethan, Propan und Butan sind keine toxischen Wirkungen auf Wasserorganismen bekannt.
Wassergefährdung
Nicht wassergefährdend
BSB-Wert, CSB-Wert
Nicht anwendbar
Toxizität bei Bodenorganismen und terrestrischen Pflanzen
Eine Kontamination ist allenfalls durch eine Leitungsleckage möglich. Da Erdgas durch Bakterien zersetzt wird, ist eine Akkumulation über lange Strecken auszuschließen. Gegenüber Pflanzen ist es, soweit es nicht erstickend wirkt, nicht toxisch.
Toxizität bei anderen terrestrischen Nichtsäugern einschließlich Vögeln
Eine Kontamination ist allenfalls durch eine Leitungsleckage möglich, indem Erdgas in geringen Konzentrationen lokal in den Boden gelangt und durch Luft verdünnt wird. Aus diesem Grund sind Tiere nicht nachteilig beeinflusst.
13. Hinweise zur Entsorgung
Kleine Mengen an Erdgas-Luft-Gemisch, wie sie beim Gasfreimachen oder Wiederbegasen einer Anlage anfallen, können gefahrlos ins Freie abgegeben werden (Schutzzone festlegen). *)
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beispielsammlung zur BGR 104 für den Fall der bewussten Gasfreisetzung nicht immer anwendbar ist. Die bewusste Freisetzung einer gefahrdrohenden Menge (i.S.d. BGR 104) an Erdgas ist in geschlossenen Räumen nicht zulässig. Große Mengen an Erdgas-Luft-Gemisch können erforderlichenfalls kontrolliert verbrannt werden.
*) An der Austrittsöffnung ist eine Explosionsschutzzone auszuweisen, deren Größe im Zweifel aufgrund einer Rechnung oder Messung der Gaskonzentration festzulegen ist.
14. Angaben zum Transport
Erdgas wird rohrleitungsgebunden, in Einzelfällen auch in Stahlflaschen oder anderen Druckbehältern mit PKW oder LKW transportiert.
Landtransport (ADR/RID/GGVSE)
| Information/Wert | |
|---|---|
| ADR Bezeichnung des Gutes: | ERDGAS, VERDICHTET, mit hohem Methangehalt |
| Klasse/Klassifizierungscode | 2 / 1F |
| UN-Nr.: | 1971 |
| Warntafel / Gefahr-Nr.: | 23 |
| Gefahrzettel: | Nr. 2.1 |
| Information/Wert | |
|---|---|
| Richtiger technischer Name | Natural gas, compressed |
| Klasse | 2.1 |
| UN-Nr. | 1971 |
| Marine pollutant | Nein |
| PG | n.a. |
| MF AG | 620 |
| EmS-Nr. | 2-02 |
| IMDG Page | 2156 |
| Information/Wert | |
|---|---|
| Nur im Frachtflugzeug erlaubt | |
| Maximalmenge | 150 kg |
| Verpackungsvorschrift | 200 |
Für erdgasbetriebene Fahrzeuge siehe VdTÜV-Merkblatt 757
15. Vorschriften
Kennzeichnung
Gefahrensymbol/ F+ hochentzündlich
| Nummer | Anweisung |
|---|---|
| R 12 | hochentzündlich |
| Klasse | 2.1 |
| Nummer | Anweisung |
|---|---|
| S 2 | darf nicht in die Hände von Kindern gelangen |
| S 9 | Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren |
| S 16 | on Zündquellen fernhalten - nicht rauchen |
| S 33 | Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen |
Nationale Vorschriften
Berufsgenossenschaftliche Richtlinie 104 (BGR 104) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
§ 22 Jugendarbeitsschutzgesetz
Gefahrgutrecht GGVS/ADR
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung über Geräte- und Produktsicherheit (11. GPFGV)
16. Sonstige Angaben
Es sind die „Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften BGV D 2 „Arbeiten an Gasanlagen“ und BGV C 6 „Anlagen für Gase der öffentlichen Gasversorgung“ in der jeweils gültigen Fassung einschließlich ihrer Durchführungsanweisungen zu beachten.
Weitere Informationen
Die aufgeführten Angaben beschreiben ausschließlich die Sicherheitserfordernisse des Produktes und stützen sich auf den heutigen Stand der Kenntnisse. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produktes dar.
HEDSET (Harmonized Electronic Data Set) Existing Substances Regulation
No 793/93 (EEC) of 23 March 1993 . “Natural gas, dried” EINECS no 270-085-9, CAS no 68410-63-9
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