
Strominstallationsunternehmen
Gemäß § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sowie § 12 der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ ist der Anschlussnehmer für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandsetzung der Elektro-, Gas- und Wasseranlage hinter der Hausanschlusssicherung bzw. Hauptabsperreinrichtung verantwortlich. Hiervon ausgenommen sind die Messeinrichtungen und Druckregelgeräte, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen.
Die Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandsetzung der o. a. Anlagen darf neben dem Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.
Eine vollständige Auflistung der bei den Stadtwerken Velbert GmbH zugelassenen Installationsunternehmen finden Sie hier. Die Daten beruhen auf den Angaben der Unternehmen.
Installateurverzeichnis Strom (PDF)
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