
Zulassungsvoraussetzungen
- Antrag auf Eintragung in das Elektro-Installateurverzeichnis nach den Grundsätzen für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
- Qualifikationsnachweis der verantwortlichen Elektrofachkraft gemäß der "Verfahrensordnung Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz" (Seite6)
- Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer (HWK)
- Gewerbeanmeldung und Nachweis einer Werkstatt sowie ausreichendem Werkzeug/-maschinen und Fachliteratur gemäß der Richtlinie und Hinweise für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks vom Landesinstallateurausschuss NRW
- Versicherungspolice (Betriebshaftpflichtversicherung über eine Summe von mind. 1,5 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden)
Die v. g. Unterlagen sind in Kopie bei der Stadtwerke Velbert GmbH persönlich oder per Post einzureichen!
Die Bearbeitung einschl. eines Vertragsabschlusses und der Ausstellung des Installateur-Ausweises beträgt bei vollständig eingereichten und anerkannten Unterlagen in der Regel 3 Wochen.
Internet Eintragungsantrag Installateurverzeichnis Strom (PDF)
Internet Grundsätze für die Zusammenarbeit bdew-zveh (PDF)
Internet Verfahrensordnung Sachkundenachweis 2010 (PDF)
Richtlinie und Internet Hinweise für die Werkstattausrüstung 2004 (PDF)
Ihr Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Burkhard Franz
Kettwiger Straße 2
42549 Velbert
Tel.: 02051/988-271
Fax: 02051/988-394
Direkt zum Inhalt