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Die Stadtwerke Velbert GmbH erstattet ihren Privatkunden zu viel gezahlte Mehrwertsteuer beim Wasserhausanschluss zurück

Auf Anweisung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
war in 2000

der bis dahin für Hausanschlüsse geltende ermäßigte Steuersatz auf den Regelsteuersatz angehoben worden.

Gegen diese Verwaltungspraxis hatte ein sächsisches Wasserversorgungsunternehmen erfolgreich geklagt. Der Gerichshof der Europäischen Gemeinschaften und der Bundesfinanzhof hatten jüngst entschieden, dass für das Legen von Wasserhausanschlüssen rückwirkend der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzunehmen ist. Diese Auffassung hat das BMF in einem Anwendungsschreiben an die Obersten Finanzbehörden der Länder bestätigt.

Die Stadtwerke Velbert GmbH wird den betroffenen Kunden die Differenzbeträge aus den unterschiedlichen Steuersätzen erstatten. Dies geschieht auf einer freiwilligen Basis, da eine rechtliche Verpflichtung zur Erstattung im o. g. Anwendungsschreiben nicht enthalten ist. Rückzahlungen können allerdings nur auf Antrag erfolgen, da ausschließlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Personen berücksichtigt werden.

Das Antragsformular können Sie hier herunterladen.
Weitere Auskünfte zum Erstattungsverfahren können bei Frau Reeger (Telefon: 02051 - 988 427) eingeholt werden.

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