Tarife Wasser
Die Stadtwerke Velbert bieten Wasser zu nachstehenden Tarifen an. Sie sind ebenso wie die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser” (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 Bestandteil des Versorgungsvertrages. Die nachstehenden Arbeitspreise und Verrechnungspreise sind, soweit nichts Abweichendes bestimmt wird, gültig für: Haushaltsbedarf, gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf sowie landwirtschaftlichen Bedarf.
I. Wassertarife
1. Arbeitspreise 1
| Kubikmeter pro Monat | netto | brutto* |
|---|---|---|
| für die ersten 1500 m³/ Monat | 2,01 Euro/m³ | 2,15 Euro/m³ |
| für die weiteren 1500 m³/ Monat | 1,99 Euro/m³ | 2,13 Euro/m³ |
| für die weiteren 2500 m³/ Monat | 1,96 Euro/m³ | 2,10 Euro/m³ |
| für alle weiteren m³/ Monat | 1,94 Euro/m³ | 2,08 Euro/m³ |
2. Jahresverrechnungspreise 1
| Zählertyp | netto | brutto* |
|---|---|---|
| für Zähler mit 3 - 5 m³ NB | 75,22 Euro | 80,49 Euro |
| für Zähler mit 7 - 10 m³ NB | 136,57 Euro | 146,13 Euro |
| für Zähler mit 20 m³ NB | 253,15 Euro | 270,87 Euro |
| für Zähler mit 50 mm NW | 467,89 Euro | 500,64 Euro |
| für Zähler mit 80 mm NW | 750,12 Euro | 802,63 Euro |
| für Zähler mit 100 / 150 mm NW | 1.155,07 Euro | 1.235,93 Euro |
Werden über einen Zähler mehrere Grundstücke versorgt, so werden zur Feststellung des jeweiligen Arbeitspreises die unter Ziffer 2 genannten Zonenmengen entsprechend vervielfacht.
Als Verrechnungspreis für Verbundeinheiten wird für die jeweils eingebauten Messeinrichtungen das Zweifache der vorgenannten Beträge berechnet.
Für Messeinrichtungen, die nur zeitlich begrenzter Wasserentnahme dienen (Baustellen, Wandergewerbe, Schaustellung usw.), wird das Dreifache der vorgenannten Beträge erhoben.
Abkürzungen:
NB= Nennbelastung
NW= Nennweite
| Zählertyp | netto | brutto* |
|---|---|---|
| für Zähler mit 3 - 5 m³ NB | 296,10 Euro | 316,83 Euro |
| für Zähler mit 50 mm NW | 480,16 Euro | 513,78 Euro |
Als Nennbelastung gilt die
stündliche Nennbelastungsfähigkeit des Zählers.
Als Nennweite gilt die lichte Weite des Anschlussstutzens des Zählers.
* inklusive Mehrwertsteuer (z. Zt.
7,0%)
3. Verrechnungspreise für die Anmietung von Standrohren im Wasserversorgungsgebiet der Stadtwerke Velbert GmbH
gültig seit 1. Januar 2011
Die Stadtwerke Velbert bieten die Anmietung eines Standrohres auf der Grundlage der "Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser" (AVBWasserV), den Hygiene-Hinweisen, den Informationen der Straßenaufsichtsbehöörde und den nachfolgenden Preisen an.
Der Preis für die Anmietung setzt sich wie folgt zusammen:
Für das Entleihen eines Standrohres bis zu einer Woche wird eine einmalige Gebühr erhoben, für jeden weiteren begonnenen Tag wird zusätzlich eine Mietgebühr berechnet:
| netto | 7% MwSt. | brutto* | |
|---|---|---|---|
| Bearbeitungsgebühr (einmalig) | 30,00 Euro | 2,10 Euro | 32,10 Euro |
| Für jeden weiteren begonnenen Tag ab der 2ten Woche | 1,40 Euro | 0,10 Euro | 1,50 Euro |
Mit der Bearbeitungsgebühr sind Wasserentnahmen von bis zu 3 m3 abgegolten. Die darüber hinaus gehenden Wassermengen werden nach den derzeit gültigen Allgemeinen Tarifen der Stadtwerke Velbert GmbH für gewerbliche Zwecke abgerechnet.
Die Kaution bei Anmietung beträgt 360,- Euro.
* inklusive Mehrwertsteuer (z.Zt. 7,0%)
II. Allgemeine Bestimmungen
1. Die Kunden haben den Stadtwerken
alle für die Bildung der Tarife notwendigen Angaben zu machen. Sie sind verpflichtet, den Stadtwerken jede Änderung der
tatsächlichen Verhältnisse, die eine andere Einstufung zur Folge haben, unverzüglich
mitzuteilen.
Wird bei einer Prüfung festgestellt, dass sich die Verhältnisse geändert haben die für
die Festsetzung der Tarife maßgebend waren, ohne dass den Stadtwerken Anzeige gemacht
worden ist, so kann der Unterschieds betrag zwischen den gezahlten Tarifen und den auf
Grund des Ergebnisses der Prüfung zu zahlenden Tarifen für den ganzen Zeitraum seit der
letzten Festsetzung der Tarife nachberechnet werden.
2. Für zusätzliche Messeinrichtungen, deren Aufstellung durch persönliche Wünsche des Kunden oder durch zusätzliche Grundstücksanschlüsse notwendig wird, werden die unter Ziffer 1. 3 genannten monatlichen Be träge erhoben.
3. Über die Anwendung der Tarife im Einzelfall entscheiden die Stadtwerke.
4. Die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer z. Z. 7,0%) wird mit dem jeweiligen Steuersatz zusätzlich erhoben.
5. Bei Änderung der Verrechnungspreise oder der Arbeitspreise oder der Umsatzsteuer während eines Abrechnungszeitraumes können die Verrechnungspreise und der Wasserverbrauch zeitanteilig abgerechnet werden. Das gleiche gilt bei Einführung sonstiger gesetzlicher, die Tarife betreffende Maßnahmen.
6. Die bisherigen "Allgemeinen Tarifpreise" verlieren mit dem Inkrafttreten der nebenstehenden genannten Tarife ihre Gültigkeit.
Der genaue Wortlaut der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung
mit Wasser” (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 kann in unseren Geschäftsräumen
eingesehen werden.
Velbert, im Dezember 2006
Stadtwerke Velbert GmbH
1 Der Wasserpreis auf der jährlichen Abrechnung ergibt sich aus einem mengenabhängigen Arbeitspreis (Anzahl der verbrauchten m³) und dem mengenunabhängigen Jahresverrechnungspreis für den Zähler. Je nach Zählergröße werden unterschiedliche Kosten pro Jahr erhoben. zurück
Ansprechpartner:
Privatkundenservice
Kettwiger Straße 2
42549 Velbert
Tel.: 02051/988-555
info@stwvelbert.de
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